Freitag, 1. April 2016

Wir klagen die mangelnde Reaktion und Beachtung durch die SRE (Ministerium für auswärtige Angelegenheiten) im Fall von Gustavo Castro an.


Pressemitteilung von Otros Mundos

Pressemitteilung - San Cristóbal de Las Casas, Chiapas, México, 29 März 2016

Aufgrund der fehlenden Reaktion und Beachtung durch die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, Claudia Ruis Assieu, im Falle von Gustavo Castro Soto, bringen wir, Otros Mundos Chiapas A.C., unsere Besorgnis zum Ausdruck.

Mehr als drei Wochen, nachdem die honduranische Richterin Victoria Flores ein 30-tägiges Ausreiseverbot für Gustavo Castro angeordnet hat, ohne einen angemessenen gesetzlichen Rahmen und im Widerspruch zum Recht, das einem Opfer eines Attentates außerhalb des eigenen Landes zusteht, setzt das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten das Abkommen „Asistencia Jurídica Mutua en Materia Penal“, das von beiden Ländern unterzeichnet wurde, nicht um. In diesem Abkommen wird als erste Schutzmaßname das sofortige Verlassen des Landes durch den Zeugen vorgegeben und eine konsequente Zusammenarbeit bei den Ermittlungen festgelegt.

Die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten ist im vollen Bilde über die Situation von Gustavo Castro: Sie weiß von den Unregelmäßigkeiten in den Ermittlungsarbeiten des Falles durch die Staatsanwaltschaft, von den schwerwiegenden Maßnahmen, die von der Richterin in Honduras ergriffen wurden und die u. a. Die Abweisung der Anwältin Ivania Galeano beinhalten, durch die der Zeuge schutzlos gelassen wird. Sie weiß außerdem von den Schutzmaßnahmen für Gustavo Castro, welche die Interamerikanische Menschenrechtskommission von Honduras einfordert und die beantragte Ausweitung dieser Maßnahmen für die Anwält*innen und Oscar Castro, der seinen Bruder begleitet.

In diesen Tagen müssten die Staatsanwaltschaft von Intibucá und das Berufungsgericht von Comayagua eine Antwort auf die Rechtsmittel geben, die von den Anwält*innen von Gustavo Castro eingereicht wurden: Die Anfechtung vor der Staatsanwaltschaft für die Widerrufung des 30-tägigen Ausreiseverbot, Verfassungsbeschwerde aufgrund der Verletzung der Rechte des unter Schutz stehenden Zeugen und ein Habeas Corpus das Gustavo Castro als Opfer und Zeuge schützt. Es ist notwendig, dass diesen Anträgen stattgegeben wird.

Für alle Rechtsmittel haben sich Netzwerke, Universitäten, Organisationen, nationale und internationale Bewegungen verbürgt und diese unterstützt. Durch die Sendung des Amicus Curiae und Briefe an die Richterin und den honduranischen Generalstaatsanwalt, setzen sich diese Gruppen und Organisationen unmittelbar für den Schutz der Rechte des mexikanischen Staatsbürgers ein.

All dies gewinnt noch mehr Gewicht in Anbetracht der Unregelmässigkeiten im Falle des Mordes an Berta und den Menschenrechtsverletzung an Gustavo Castro, welche die Familie von Bertha Cáceres, COPINH, PMSPH (Plataforma del Movimiento Social y Popular de Honduras) und die Artículación Popular Berta Cáceres anzeigen.

In Anbetracht dieses Szenarios muss die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, Claudia Ruiz Massieu handeln, um die physische und psychische Gesundheit unseres Gefährten Gustavo Castro zu bewahren, die Familie Castro Soto empfangen und die nötigen Maßnahmen für seine baldige Rückkehr garantieren. Seine Unversehrtheit muss sichergestellt werden und alle erdenklichen Maßnahmen müssen eingeleitet werden, damit dies eintritt.

OTROS MUNDOS A.C / Amigos de la Tierra México